Infoveranstaltung Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Jede volljährige Person vertritt grundsätzlich ihre Interessen und entscheidet für sich selbst. Dennoch kann jeder von uns, zum Beispiel durch einen Unfall, eine Erkrankung oder Beeinträchtigung, in die Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst wahrzunehmen. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass in diesem Fall die nächsten Angehörigen automatisch berechtigt sind, notwendige Entscheidungen zu treffen, ohne hierfür ausdrücklich bevollmächtigt zu sein.
Es ist wichtig, vorher zu bestimmen, welche Personen meine Anliegen in so einem Fall vertreten dürfen und sollen. Was steht hinter den Begriffen "Betreuungsverfügung" und "Vorsorgevollmacht"? Wer kann Betreuer sein oder werden? Kann ich meine Eltern betreuen? Kommen Kosten auf mich zu?
Der Informationsabend soll diese und weitere Fragen klären.
Status:
Kursnr.: 223-W44-01
Beginn: Mi., 26.10.2022, 17:30 - 19:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Lutherhaus, Sitzungsraum EG
Gebühr: 3,00 €